
Land verhängt Notbremse - Kreis Euskirchen will sie noch verhindern
Die Verwirrung rund um die neue Corona-Schutzverordnung ist perfekt: Das Land NRW will im Kreis Euskirchen offenbar doch die Notbremse ziehen. Das hat ein Sprecher der Kreisverwaltung am Freitagnachmittag bestätigt.
Hintergrund seien Fehler bei der Berechnung des aktuellen Inzidenz-Wertes. Der läge schon seit drei Tagen über der kritischen Marke von 100, habe das Land dem Kreis Euskirchen mitgeteilt. Deshalb müsse die Notbremse am Montag greifen. Wenige Stunden zuvor hatte der Kreis Euskirchen noch gesagt, die Geschäfte dürften am Montag weiterhin öffnen. Das erlaubt die neue Landesverordnung, wenn Regionen Inzidenz-Werte unter 100 haben. Im Kreis Euskirchen liegt der Inzidenzwert am Freitag bei 132,7.
Veröffentlicht: Freitag, 26.03.2021 13:16
Der Kreis Euskirchen will die Notbremse dennoch verhindern. Können Kreise ein flächendeckendes Angebot von Schnelltestzentren vorweisen, dürfen etwa Geschäfte für Kunden mit negativen Testergebnisse trotzdem öffnen.
Die NRW-Landesregierung hat am Freitagvormittag eine neue Corona-Schutzverordnung veröffentlicht. Darin nimmt das Land wieder Abstand von der von Bund und Ländern vereinbarten generellen Notbremse. Sie soll stattdessen nur in Regionen gezogen werden, in denen die 7-Tage-Inzidenz offiziell drei Tage am Stück über 100 liegt, das sagte NRW-Gesundheitsminister Laumann.
Laut Laumann dürfen betroffene Kreise auch Ausnahmen für Menschen mit tagesaktuellem negativem Coronatest machen.
Diese weitere Möglichkeit der neuen Corona-Schutzverordnung will der Kreis Euskirchen demnach jetzt nutzen. Die Verordnung ermöglicht es Kreisen, die über ein "ausreichendes, flächendeckendes und ortsnahes Angebot" kostenloser Bürgertestzentren verfügen, dass Geschäfte und weitere Einrichtungen genutzt werden können, wenn ein tagesaktueller negativer Schnelltest vorliegt. Der Kreis Euskirchen bereitet nach eigener Aussage noch am Wochenende entsprechende Schritte vor.