
Kreis warnt vor Vogelgrippe
Nach ersten Vogelgrippe-Fällen in NRW ruft der Kreis Euskirchen dazu auf, dass private Geflügelhalter ihre Bestände melden. Dazu sind sie nach Angaben der Kreisverwaltung unabhängig von der Anzahl der Tiere verpflichtet.
Das Friedrich-Loeffler-Institut schätzt aktuell das Risiko als hoch ein, dass sich die Tiere durch Wildvögel anstecken können. Eine Pflicht zur Aufstallung der Tiere bestehe landesweit zwar noch nicht, der Kreis Euskirchen empfiehlt Haltern aber, entsprechende Vorkehrungen zu treffen. Wer landwirtschaftliche Nutztiere, Zier- oder Nutzgeflügel hält, ist verpflichtet, den Bestand der Tierseuchenkasse NRW und beim Veterinäramt zu melden. Nur dann erhielten Geflügelhalter eine Entschädigung, sollten ihre Tiere wegen einer Seuche getötet werden, sagte ein Sprecher des Kreises Euskirchen. Erste Vogelgrippefälle hatte es vergangene Woche am Niederrhein gegeben.
Veröffentlicht: Freitag, 27.11.2020 13:21