
Kreis stellt Regeln zu PCR-Test-Gutscheinen klar
Die steigenden Corona-Zahlen sorgen auch im Kreis Euskirchen immer häufiger dafür, dass die Corona-WarnApp einen roten Risikokontakt anzeigt. Der Kreis Euskirchen hat das Online-Formular für einen Testgutschein jetzt noch einmal erweitert.
Veröffentlicht: Donnerstag, 25.11.2021 10:05
Das Formular kann im Internet ausgefüllt werden. Anschließend bekommt man einen Gutschein für einen PCR-Test. Bisher fehlte auf der Seite der Hinweis darauf, dass auch eine rote Meldung in der Corona-Warnapp zu zwei kostenlosen PCR-Tests berechtigt. Der erste PCR-Test sollte sofort, der zweite idealerweise nach sieben bis zehn Tagen gemacht werden. Die Tests können von niedergelassenen Ärzten durchgeführt werden, oder mit Vorlage des Gutscheins in den Testzentren. Das wurde jetzt in den Hinweisen ergänzt. Der Kreis Euskirchen hat auf seiner Homepage auch noch einmal alle wichtigen Fragen und Antworten zu Corona, Quarantäne und Test-Gutscheinen zusammengefasst: https://corona.kreis-euskirchen.de/