
© Susanne Edl
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Forstamt und Kreisverwaltung erinnern daran, dass jeder Sammler für den Eigenbedarf höchstens zwei Kilo Pilze pro Tag sammeln darf. Außerdem dürfen nicht alle Arten mitgenommen werden – erlaubt sind unter anderem Steinpilze, Pfifferlinge und Maronenröhrlinge. Wer dabei gesperrte Gebiete betritt oder mit dem Auto in den Wald fährt, riskiert ein Bußgeld. Gerade jetzt werden wegen der Rotwildbrunft einzelne Waldflächen vorübergehend gesperrt. Die gesperrten Bereiche sind ausgeschildert. Da gibt’s jetzt in der Pilzsaison auch Kontrollen, sagt der Kreis.
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