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Klage wegen Buswartehäuschen abgewiesen
© Daniel Dähling
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Klage wegen Buswartehäuschen abgewiesen

Buskunden an der Haltestelle Taubenstraße in Euskirchen müssen auch weiter nicht im Regen stehen. Die Stadt Euskirchen darf das Buswartehäuschen dort stehen lassen. Das Aachener Verwaltungsgericht hat eine Klage gegen die Stadt abgewiesen.

Veröffentlicht: Mittwoch, 03.07.2024 11:00

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Nachbarn stören sich an dem Häuschen. Es beeinträchtige ihr Eigentumsrecht auf unzumutbare Weise. Außerdem träfen sich Jugendliche dort. Das Gericht sieht keine Rechtsverletzung durch das vor zwei Jahren gebaute Wartehäuschen. Das Wartehäuschen sei gläsern und werfe keinen Schatten auf das Grundstück der Kläger. Und was die mögliche missbräuchliche Nutzung als Jugendtreffpunkt angeht, sieht das Gericht die Aufgabe bei Polizei und Ordnungsamt. Die Hauseigentümer in Flamersheim haben noch die Möglichkeit vor das Oberverwaltungsgericht Münster zu ziehen.

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