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Klage gegen abgelehntes Bürgerbegehren in Blankenheim
© Daniel Dähling
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Klage gegen abgelehntes Bürgerbegehren in Blankenheim

Die Pläne, am Freilinger See bei Blankenheim eine Ferienanlage mit Tiny-Häusern zu bauen, liegen weiter auf Eis. Die Gemeinde will erst eine Gerichtsentscheidung im Sommer abwarten

Veröffentlicht: Donnerstag, 04.05.2023 04:07

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Nachdem der Gemeinderat ein Bürgerbegehren gegen die Pläne abgelehnt hatte, wird im Sommer das Aachener Verwaltungsgericht entscheiden. Der Rat hatte Mitte März das Bürgerbegehren für unzulässig erklärt. Der zugehörige Text habe falsche Tatsachen enthalten. Dagegen klagt die Bürgerinitiative aus Freilingen jetzt.

Die Gemeinde hat sich bereit erklärt, bis zu einer Entscheidung das Grundstück nicht an die Investoren zu verkaufen. Mitte August will das Aachener Verwaltungsgericht eine Entscheidung fällen. Wenn das Gericht sagt, das Bürgerbegehren ist zulässig, muss Blankenheim einen Bürgerentscheid herbeiführen. Dann sind alle wahlberechtigten Blankenheimer aufgerufen, abzustimmen, ob die Gemeinde das Grundstück zum Bau der Ferienanlage verkaufen darf.

Die Bürgerinitiative befürchtet unter anderem deutlich mehr Verkehr in Freilingen. Ein Sprecher der Gemeinde sieht das anders. Die Tagesgäste am Freilinger See sorgten für den zusätzlichen Verkehr, nicht aber die Urlaubsgäste in den Anlagen rund um den See.

Die Gemeinde steht nach eigenen Angaben weiterhin im Kontakt zu den Investoren. Sie seien beeindruckt, dass sich das Rathaus derart für ihr Vorhaben einsetze, sagt der Gemeinde-Sprecher weiter.

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