
© Daniel D
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Laut Staatsanwaltschaft hat der Mann Heftchen aus den 70er Jahren besessen. In diesen waren nackte Kinder beim Baden abgelichtet.
Der Richter hatte im Vorfeld bereits gesagt, dass die Einordnung dieser Heftchen als Kinderpornographie schwierig sei. Immerhin waren die Hefte damals frei verkäuflich. Ein Sprecher des Gerichts sagt, dass das Verfahren eingestellt wurde, weil es sich um eine rechtliche Grauzone handele.
Allerdings ist der Mann auch wegen Diebstahls angeklagt gewesen und hat dafür sechs Monate auf Bewährung bekommen.
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