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Keine Tötungsabsicht bei Angriff im Ruhrpark
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Keine Tötungsabsicht bei Angriff im Ruhrpark

Im Prozess um einen brutalen Angriff im Ruhrpark in Euskirchen sind am Freitagmittag die Urteile gesprochen worden. Vier junge Männer waren angeklagt. Einer der Angeklagten, der von Anfang an geständig war, wurde zu einer zweijährigen Bewährungsstrafe verurteilt. Die anderen drei Angeklagten bekamen Jugendstrafen zwischen zwei Jahren und acht Monaten und dreieinhalb Jahren Haft.

Die Richter am Bonner Landgericht waren davon überzeugt, dass sie ihr Opfer nicht töten wollten. Es ging ihnen offenbar um eine Lektion. Hintergrund war ein Streit. Die Angeklagten wurden wegen gemeinschaftlicher schwerer Körperverletzung und nicht wegen versuchten Mordes verurteilt.

Veröffentlicht: Freitag, 08.11.2019 14:35

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