
© Foto: Daniel Dähling
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Das Gericht hat eine Bewährungsstrafe von einem Jahr und neun Monaten gegen den 41-jährigen Angeklagten verhängt. Der Mann hatte bei seinem Überfall niemanden verletzt. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass er die Apotheke gegen Mittag vermummt betreten und knapp 200 Euro aus der Kasse erbeutet hatte. Auf der Flucht hatte er mit dem Hammer noch eine Glastür der Apotheke eingeschlagen.
Wie der Kölner Stadtanzeiger berichtet, ist das Urteil relativ milde ausgefallen, weil der Mann Wiedergutmachung geleistet hat – seine Familie habe demnach Geld für die kaputte Scheibe an die Apotheke überweisen.
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