
Keine Garantie für den Hambacher Forst
In der Verhandlung um den Rodungsstopp im Hambacher Forst hat die Umweltorganisation BUND eine herbe Niederlage einstecken müssen. Insgesamt wies das Kölner Verwaltungsgericht am Dienstag drei BUND-Klagen gegen den Braunkohletagebau in Hambach ab.
Auch eine Garantie für den Erhalt des Hambacher Forsts haben die Richter abgelehnt.
Es gebe keine rechtliche Verpflichtung, den Braunkohletagebau zu stoppen, hieß es in der Urteilsbegründung. Auch im Pariser Klimaabkommen würden nur Ziele vorgegeben. Es stehe dort aber nicht, mit welchen Mitteln die Verringerung des CO2-Ausstoßes erreicht werden solle.
Das sei eine Entscheidung, die von der Politik getroffen werden müsse und die einem Gericht nicht anstehe.
Veröffentlicht: Dienstag, 12.03.2019 18:08