
Kein Schmerzensgeld für Mountainbikefahrer nach Sturz
Wer den Wald betritt, macht das auf eigene Gefahr. Das hat das Kölner Oberlandesgericht jetzt noch einmal klargestellt. Geklagt hatte ein Mountainbiker, der auf einem Waldweg in Nideggen gestürzt war. Dafür wollte er Schmerzensgeld.
Der Fahrradfahrer war auf einem abschüssigen Weg gestürzt. Zur Hangsicherung waren hier Holzstämme angelegt. Die hätten wie eine Sprungschanze gewirkt, sagt der Fahrer. Der sich bei dem Sturz schwer verletzt hatte. Die Stufe sei aus seiner Fahrtrichtung nicht erkennbar gewesen. Doch das Gericht hat auch in der zweiten Instanz klargestellt, dass der Waldeigentümer – in dem Fall die Stadt Nideggen – nicht für waldtypische Gefahren haftet. Wenn der Mountainbiker die Gefahren nicht richtig beurteilen konnte, hätte er eventuell absteigen müssen, sagen die Richter. Auch wenn die Stadt die Hangsicherung nach dem Unfall geändert habe, sei das kein Schuldeingeständnis.
Veröffentlicht: Dienstag, 09.07.2019 15:40