
© Daniel Dähling
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Für den Kreis Euskirchen gibt das RKI einen Wert von 9,3 an. Aber die landesweite Steigerung bedeutet nun auch für uns strengere Regeln bei der Maskenpflicht. In Innenräumen, etwa in Gaststätten, Museen oder bei körpernahen Dienstleistungen muss wieder eine medizinische Maske getragen werden. Im Einzelhandel gilt wieder die Flächenbegrenzung von einem Kunden je 10 Quadratmetern.
Bei Veranstaltungen muss die einfache Rückverfolgbarkeit der Teilnehmer gewährleistet sein. Diskos und Clubs in Innenräumen werden bis Ende August geschlossen.
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