
Zukünftig werden auch Fahrzeuge zwischen dreieinhalb und siebeneinhalb Tonnen zur Kasse gebeten – allerdings nicht alle.
Es gibt eine spezielle Liste des Bundesamtes für Logistik und Mobilität, auf der diejenigen stehen, die von der Mautpflicht ausgenommen sind. Dazu zählen spezielle Handwerker.
Das Problem: Der Elektriker steht drauf, der Veranstaltungstechniker aber nicht, weil sein Job nur handwerksähnlich ist. Das bedeutet also: Es kann Fälle geben, da fahren beide zur selben Einsatzstelle, Maut muss aber nur einer bezahlen. Das findet die IHK ungerecht.
Sie fordert deswegen, die Liste der Ausnahmen noch zu erweitern. Außerdem würde die IHK es besser finden, wenn die neue Mautregelung erst später in Kraft tritt. Im Moment sei es einfach so, dass die Branche mehr Entlastung statt Belastung braucht, heißt es.