
© Daniel Dähling
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Das Veterinäramt des Kreises Euskirchen soll mit dem Tier einen Wesenstest durchführen. Erst dann entscheidet sich, ob die Englische Bulldogge wieder zu ihrem Halter darf. Sollte der Mann sich an die Auflagen des Ordnungsamtes halten, darf er auch weiterhin solche Hunde halten. Die Zuverlässigkeit des Halters wird das Ordnungsamt nach eigenen Angaben regelmäßig prüfen.
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Was war passiert?
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Vor zwei Wochen hatte ein Mann einen Berner Sennenhund auf dem Grundstück zum Gassigehen abholen wollen. Dann ist er von der Bulldogge angegriffen und schwerstverletzt worden. Passanten, die dem Mann zu Hilfe geeilt sind, sind ebenfalls verletzt worden. Die ausführliche Meldung gibt es hier
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