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Hohe Strafe für das Entnehmen von Wasser aus der Erft
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Hohe Strafe für das Entnehmen von Wasser aus der Erft

Aus den Bächen und Gewässern hier im Kreis Euskirchen mit Pumpen Wasser zu holen, ist verboten. Darauf hat ja auch schon vor einigen Wochen die Kreisverwaltung hingewiesen. Die Bezirksregierung Köln geht jetzt noch einen Schritt weiter: Verboten ist auch das Schöpfen mit Gießkannen und Eimern. Es wird eine Allgemeinverfügung erlassen. Wegen der anhaltenden Dürre und niedriger Pegelstände darf aus der Erft hier vorerst kein Wasser mehr entnommen werden.

Veröffentlicht: Freitag, 19.08.2022 09:17

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Das gilt nicht nur im Kreis Euskirchen, sondern auch im Kreis Düren, Rhein-Erft-Kreis sowie im Rhein-Sieg-Kreis. Damit ist es an knapp 70 Kilometern am Oberlauf der Erft verboten, Wasser mechanisch oder elektrisch zu pumpen oder zu saugen oder mit Handgefäßen daraus zu schöpfen. Das gilt auch für die Nebenflüsse. Wer sich nicht daran hält, riskiert ein Bußgeld von bis zu 50 000 Euro. Die Allgemeinverfügung gilt zunächst bis Ende September. Das Tränken von Vieh ist weiter erlaubt. Die Verordnung soll Tiere und Pflanzen schützen. Die Situation könne zu einer langanhaltenden Störung der Gewässerökologie und des Wasserhaushaltes führen, teilte die Bezirksregierung mit. 

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