Anzeige
Haftstrafe nach Attacke auf Lebensgefährtin
Teilen:

Haftstrafe nach Attacke auf Lebensgefährtin

Ein Mann aus Euskirchen muss für dreieinhalb Jahre ins Gefängnis. Das Bonner Landgericht hat den Mann wegen Körperverletzung, Beleidigung, Freiheitsberaubung und Fahrens ohne Führerschein schuldig gesprochen.

Nach Überzeugung des Gerichts hat der Mann seine Lebensgefährtin an der Steinbach-Talsperre schwer verletzt. Der Streit zwischen beiden hatte in der Wohnung begonnen. Da hat er den Kopf der Frau gegen die Bettkante geschlagen, sie beleidigt und getreten.

Mit einem Messer hat er die Frau dann gezwungen, mit ihm ins Auto zu steigen. Wenn sie nicht einsteige, würde er das Baby fallen lassen, hatte er gedroht.

Neben der Haftstrafe haben die Richter ihm noch den Aufenthalt in einer Entziehungsanstalt.

Veröffentlicht: Montag, 28.10.2019 15:14

Anzeige
Anzeige
Anzeige