
Naturschützer hatten wiederholt gegen den Windpark geklagt. Im Eilverfahren hatten sie damit vor dem Aachener Gericht noch Erfolg. Inzwischen hätten sich aber die Gegebenheiten geändert, entschied das Gericht. So sei etwa eine herangeführte Brutstätte des Rotmilans seit mehr als zwei Jahren nicht mehr besetzt.
Naturschützer sehen in dem Windpark eine Gefahr für den Rotmilan und den Schwarzstorch. Das Gericht verwies auf Analysen. Sie hätten gezeigt, dass die Windräder den Schwarzstorch nicht im beklagten Maße stören. Die Horste des Rotmilans seien durch eine Abschaltanordnung der Windräder geschützt.
Die Naturschützer können gegen das Urteil noch Berufung einlegen.
Der Windpark beschäftigt das Verwaltungsgericht seit fünf Jahren. Auch eine Klage gegen die erste Genehmigung des Windparks aus dem Jahr 2016 liegt noch beim Oberverwaltungsgericht Münster zur Entscheidung.