
Gericht stoppt Erweiterung des Eifel-Windparks Blankenheim
Der sogenannte Eifel-Windpark in Blankenheim darf vorerst nicht erweitert werden. Das hat das Aachener Verwaltungsgericht entschieden. Das Gericht hat einem entsprechenden Eilantrag eines Naturschutzvereins stattgegeben.
Die Genehmigung der Kreisverwaltung sei voraussichtlich rechtswidrig, sagte ein Sprecher des Aachener Gerichts. Es drohe ein Verstoß gegen das naturschutzrechtliche Tötungsverbot des streng geschützten Rotmilans. Der Kreis Euskirchen habe in seiner Genehmigung das erhöhte Tötungsrisiko sogar festgestellt, es aber wahrscheinlich nicht ausreichend verhindert, sagt das Gericht. Es ist die zweite gerichtliche Niederlage einer Windparkgenehmigung vom Kreis Euskirchen innerhalb von nur drei Monaten. Im Dezember erst hatte das Verwaltungsgericht den Windpark Dahlem IV als voraussichtlich rechtswidrig gestoppt.
Veröffentlicht: Freitag, 12.03.2021 10:20