
Gericht sieht keinen Grund für Distanzunterricht
Eine Mutter aus Schleiden ist mit ihrem Eilantrag vor Gericht gescheitert. Sie wollte erreichen, dass ihre Tochter vom Unterricht in der Klasse befreit wird und stattdessen Distanzunterricht erhält.
Begründet hatte die Frau ihren Antrag damit, dass ihr Sohn ein erhöhtes Risiko habe an Covid-19 zu erkranken. Durch den Schulunterricht der Tochter sah die Frau eine höhere Ansteckungsgefahr für den Sohn. Das Aachener Verwaltungsgericht hat den Eilantrag abgelehnt. Die Schutzmaßnahmen an Schulen, wie etwa Maskenpflicht, Hygienemaßnahme und regelmäßiges Lüften seien ausreichend, um dem Gesundheitsschutz nachzukommen.
Der vom Gericht beauftragte Amtsarzt sei zu dem Entschluss gekommen, dass für den Bruder sehr wahrscheinlich kein erhöhtes Ansteckungsrisiko bestünde, wenn die Schwester weiter zu Schule geht, sagte eine Gerichtssprecherin.
Veröffentlicht: Donnerstag, 26.11.2020 05:28