
© Daniel Dähling
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Angeklagter vor Gericht (Symbolfoto)
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Die Bonner Staatsanwaltschaft hat beantragt, dass der Mann in die sogenannte Sicherungsverwahrung kommt. Der Mann soll im Juni 2022 sexuelle Handlungen vor einem Kind durchgeführt haben, versucht haben, ein Kind zu sexuellen Handlungen an sich zu überreden und sexuelle Handlungen an einer wehrlosen Person vorgenommen haben.
In einem weiteren Fall soll der Mann einem Kind seinen erigierten Penis gezeigt haben. Das Landgericht hatte den Mann im Mai bereits vorläufig in eine geschlossene Psychiatrie geschickt haben. Auch dort soll er durch versuchte sexuelle Handlungen auffällig geworden sein. Eine Entscheidung, ob der Mann in Sicherungsverfahrung soll, wird nach Angaben des Bonner Landgerichts kommende Woche fallen (27.9.).
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