
Unter anderem hat der Fischereiverband NRW etwas gegen die Pläne. Die Kreisverwaltung hat viele Auflagen erteilt. Wie etwa, dass eine Fischtreppe gebaut werden soll. Gegen eine Auflage hat der Mann am Mittwoch vor dem Aachener Verwaltungsgericht geklagt. Vor Gericht ging es um die Frage, ob die Anlage im Frühjahr zwei Monate abgeschaltet werden soll zum Schutz der Äschen und Äschenlarven.
Vor Gericht hat die Kreisverwaltung die Auflage aufgehoben – die beiden Parteien haben sich daher unstreitig geeinigt, so eine Gerichtssprecherin. Stattdessen soll es an der betroffenen Stelle in der Urft jetzt ein Monitoring der Fische geben. Es soll also geguckt werden, wie viele Fische hier leben und wie sich die Zahl der Tiere entwickelt.
Auch das Oberverwaltungsgericht Münster muss sich mit dem Thema auseinandersetzen. Hier hat der Landesfischereiverband einen Antrag auf Berufung gestellt. Der Verband wehrt sich gegen die Erlaubnis des Kreises Euskirchen, die Wasserkraftanlage zu errichten.