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Geflügelpest: Lockerung der Schutzmaßnahmen
© Pixabay/Autor/CC0
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Geflügelpest: Lockerung der Schutzmaßnahmen

Nach rund einem halben Jahr hat der Kreis Euskirchen die verstärkten Schutzmaßnahmen gegen die Geflügelpest im Kreisgebiet nicht mehr verlängert. Damit sind ab Dienstag (21.04.) wieder Geflügelmärkte und Ausstellungen erlaubt und das Geflügel in Euskirchen-Kuchenheim darf wieder raus.

Veröffentlicht: Dienstag, 21.04.2026 11:35

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Für Euskirchen-Kuchenheim hatte eine sogenannte „Aufstallungspflicht“ bestanden, denn dort befindet sich eine besonders große Geflügelzucht. Die Tiere mussten in geschlossenen Volieren oder Ställen gehalten werden, um Kontakt mit Wildvögeln zu vermeiden, die die Geflügelpest übertragen können.

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"Lage bleibt angespannt"

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Auch wenn die Regeln jetzt gelockert werden, bleibt das Veterinäramt in Alarmbereitschaft und kann schnell reagieren, denn es müsse jederzeit mit neuen Fällen der Geflügelpest oder der Newcastle-Krankheit gerechnet werden. Deshalb erinnert das Kreisveterinäramt an die Meldepflicht der Tiere, die Impfung gegen die Newcastle-Krankheit und Sicherheitsmaßnahmen zu Fütterung und Haltung. Mehr Informationen dazu gibt es auf der Seite des Kreisveterinäramtes.

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Bitte weiter tote Tiere melden

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Um neue Fälle der Geflügelpest oder der Newcastle-Krankheit schnell erkennen zu können, bittet das Veterinäramt weiterhin die Bevölkerung darum, tote Greif- und Wasservögel zu melden. Das geht zum Beispiel über die Telefonnummer: 02251-15-250 oder per Mail an veterinaeramt@kreis-euskirchen.de. Dabei sollte der genaue Standort des Vogels angegeben werden. Tote oder kranke Wildvögel sollten nicht angefasst oder mitgenommen werden.

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