Gastronomie kann Sperrstunde nicht nachvollziehen

Am Mittwoch gibt es neue Gespräche zwischen Kanzlerin Merkel und den Länderchefs. Es soll nach Medienberichten um neue Corona-Einschränkungen für die Gastronomie gehen. Dabei hat die Gerichtsentscheidung zur Sperrstunde in NRW im Kreis Euskirchen schon alles andere als Begeisterung ausgelöst. Ein Euskirchener Sprecher vom Gaststättenverband DEHOGA sprach jetzt von einem harten Eingriff. Das Oberverwaltungsgericht Münster hat die Sperrstunden-Regel in NRW vor kurzem für rechtens erklärt.

Vor allem in der Euskirchener Innenstadt gebe es zahlreiche Betriebe, die noch spätabends und nachts gute Geschäfte machen, sagt der DEHOGA Euskirchen. Kneipen und Bars träfe die Sperrstunde damit am stärksten. Sie sei unverhältnismäßig, weil die Infektionsgefahr in der Gastronomie geringer sei als bei einer nach Hause verlagerten Party. Die Hotels und Gaststätten beklagen, dass die Maßnahme nicht auf Fakten fuße. Dass sich Menschen eher mit Corona infizieren, wenn sie nach 23 Uhr noch im Restaurant oder einer Bar sitzen, sei nicht belegt. Seit Freitag gilt auch im Kreis Euskirchen eine Sperrstunde zwischen 23 und 6 Uhr.

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