
Freispruch wegen Taschentuchs
Bei einem Gerichtsprozess am Amtsgericht in Euskirchen konnte das Rätsel um ein Taschentuch nicht geklärt werden. Der Richter hat die Angeklagte freigesprochen.
Ein Gerichtssprecher sagte, DNA-Spuren auf dem Taschentuch hätten die Ermittler zu dem Ehepaar geführt. Doch es ließ sich im Prozess nicht klären, ob die Ermittler das besagte Taschentuch im Haus oder auf der Straße gefunden hatten. So konnte der Richter den Angeklagten keine Straftat nachweisen.
Die Staatsanwaltschaft hatte beiden einen Einbruch in Weilerswist vorgeworfen. Bei dem Einbruch vor fast zwei Jahren waren unter anderem Antiquitäten, Schmuck, eine Kaffeemaschine und auch ein Laptop verschwunden. Der Schaden lag bei 20.000 Euro. Zeugen gab es nicht.
Veröffentlicht: Freitag, 30.10.2020 10:54