
Freispruch nach Versöhnung
Ein vermeintlicher Raub ist für einen Mann aus Euskirchen ohne große Folgen geblieben. Weil es sich bei dem Opfer um die eigene Freundin handelt und die beiden sich wieder versöhnt haben, hat das Euskirchener Amtsgericht von einer Verurteilung abgesehen.
Im Juni hatte es Streit bei dem Paar gegeben. Dabei hatte der Angeklagte der Frau unter anderem ins Gesicht geschlagen und ihr eine Kette vom Hals gerissen. Die Tat hat der Mann vor Gericht eingeräumt, er habe ihr die Kette aber noch am selben Tag zurückgegeben. Dadurch sei aus dem Raub am Ende eine Körperverletzung geworden, sagte ein Gerichtssprecher auf Radio Euskirchen Anfrage.
Da der Mann nicht vorbestraft sei, hat der Richter das Verfahren nach eigener Aussage eingestellt. Der Angeklagte muss 500 Euro an eine gemeinnützige Einrichtung zahlen.
Veröffentlicht: Dienstag, 29.09.2020 13:56