
© Radio Euskirchen
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Ihm wurde vorgeworfen, nach der Party in das Schlafzimmer der Frau gegangen zu sein und dort an der erst noch schlafenden Frau sexuelle Handlungen ausgeführt zu haben. Die Mindeststrafe dafür wären zwei Jahre Gefängnis gewesen. Zur Urteilsbegründung hieß es – die Beweislage habe nicht ausgereicht, außerdem habe es Widersprüche bei einer Zeugenaussage gegeben.
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