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Freispruch für Schlüsseldienst-Mitarbeiter
© Stadt Schleiden / Kerstin Wielspütz
Amtsgericht Schleiden
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Freispruch für Schlüsseldienst-Mitarbeiter

Das Schleidener Amtsgericht hat einen Schlüsseldienst-Mitarbeiter vom Vorwurf des Raubes freigesprochen. Die Staatsanwaltschaft hatte dem Mann aus Essen vorgeworfen, seinem Opfer in Schleiden 220 Euro gestohlen zu haben.

Vor Gericht hat der Belastungszeuge seine Aussage nicht wiederholt. Daraufhin hatten sowohl die Verteidigung als auch die Staatsanwaltschaft auf einen Freispruch plädiert. Dem ist das Gericht gefolgt.

Angeklagt war der Mann, weil er seinem Opfer zwar wie vereinbart die Tür geöffnet habe. Anschließend soll er aber mehr Geld aus dessen Portemonnaie geraubt haben, so lautete der Vorwurf.

Veröffentlicht: Donnerstag, 05.11.2020 14:05

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