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Euskirchener Schüler scheitern vor Oberverwaltungsgericht
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Euskirchener Schüler scheitern vor Oberverwaltungsgericht

Vier Schulkinder aus Euskirchen und ihre Eltern sind mit einem Eilantrag am Oberverwaltungsgericht Münster gescheitert. Sie hatten erreichen wollen, dass ab sofort wieder alle Schulkinder in NRW normalen Unterricht bekommen.

Nach Angaben einer Gerichtssprecherin kritisieren die acht- bis 15-jährigen Kinder und ihre Eltern, dass die aktuelle Corona-Verordnung unter anderem ein unverhältnismäßiger Eingriff in das Recht auf Bildung sei. Weder digitaler Unterricht noch abwechselnder Unterricht einzelner Jahrgangsstufen stellten eine ordnungsgemäße Beschulung dar. Dieser Argumentation ist das Oberverwaltungsgericht am Freitag nicht gefolgt.

Die derzeitig geltenden Vorgaben vom Land wirkten verhältnismäßig. Es sei zwar nicht auszuschließen, dass die Schulschließung Mitte März und der langsam wieder angelaufene Unterricht gravierende soziale und finanzielle Folgen für Schüler und Eltern haben können. Diese Nachteile würden aber zum Teil durch digitale Lernangebote abgefedert, sagen die Richter.

Hinzu komme, dass die von den Euskirchener Eltern und Kindern angegriffenen Bestimmungen schon am Montag (15.6.) durch neue Regeln ersetzt würden. Dann startet für alle Grundschüler in NRW wieder normaler Unterricht.

Veröffentlicht: Freitag, 12.06.2020 14:50

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