
Das geht aus einer Stellungnahme der Verwaltung auf einen Antrag der SPD im Stadtrat hervor. Die Partei hat beantragt, dass Gastronomen und Einzelhändler auch in diesem Jahr Außenflächen kostenlos nutzen dürfen. Die Verwaltung sagt dazu, es lägen keine Corona-Beschränkungen mehr vor. Außerdem seien die allermeisten Betriebe auch nach der Flut wieder im Normalbetrieb.
Würde die Stadt weiter auf die Gebühren für Außengastronomie verzichten, sei dies ein unzulässiger Wettbewerbsvorteil gegenüber Gastronomen, die keine Außenflächen haben, sagt die Stadt. In Einzelfällen wolle die Stadt aber prüfen, ob noch eine besondere Betroffenheit vorliege. Die Stadt Euskirchen nimmt im Jahr durch diese Sondernutzungsgebühren 37.000 Euro ein.
Nächste Woche Donnerstag (27.4.) entscheidet der Stadtrat über den SPD-Antrag.