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Euskirchen: Kein Lachgas für Minderjährige
© Das Euskirchener Rathaus. Foto: Kreisstadt Euskirchen
Rathaus Euskirchen
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Euskirchen: Kein Lachgas für Minderjährige

Immer mehr Städte verbieten den Verkauf der Partydroge Lachgas an Minderjährige. Nun hat auch der Euskirchener Stadtrat ein Verkaufs- und Weitergabeverbot an Kinder und Jugendliche beschlossen.

Veröffentlicht: Donnerstag, 10.07.2025 08:58

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Lachgas (Distickstoffmonoxid) führt zu einem kurzen, intensiven Rausch. In der Medizin ist es ein Mittel zum Betäuben. Experten warnen davor, dass es schnell abhängig macht. Der Stoff kann auch Nervenschäden oder Lähmungen verursachen. Konsumiert wird die Droge oft über Luftballons, das Gas wird inhaliert.

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Stadt will Zeichen zum Schutz von Minderjährigen setzen

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Laut Stadtverwaltung gibt es in Euskirchen kein besonderes Problem mit Lachgas, die Kreispolizei hätte in den vergangenen Jahren nur wenige einzelne Fälle registriert. Trotzdem wollen Verwaltung und Politik mit Blick auf mögliche Gefahren mit dem Verkaufsverbot an Minderjährige vorbeugen. Und das schon, bevor es in Deutschland eine generelle Regelung gibt. Die Bundesregierung hat einen entsprechenden Gesetzentwurf auf den Weg gebracht.

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