
Wer einen Garten hat, sollte jetzt einen Blick auf Hecken, Sträucher und Bäume werfen. Die Stadt Euskirchen erinnert Grundstückseigentümer daran, überhängende Pflanzen bis zur Grundstücksgrenze zurückzuschneiden.
Gehwege und Straßen müssen frei bleiben
Äste und Hecken dürfen nicht in Geh- oder Radwege hineinragen oder die Sicht an Kreuzungen und Einmündungen behindern. Über Geh- und Radwegen müssen zweieinhalb Meter frei bleiben, über Fahrbahnen viereinhalb Meter.
Auch Straßenlaternen und Verkehrsschilder müssen vollständig von Bewuchs freigehalten werden. Totholz soll entfernt und kranke oder abgestorbene Bäume kontrolliert und bei Bedarf gesichert werden.
Rückschnitt bis Ende Februar möglich
Stärkere Rückschnitte sind noch bis zum 28. Februar 2027 möglich. Damit sollen unter anderem Sicht und Sicherheit im Straßenverkehr gewährleistet werden.
Bei einer akuten Gefährdung kann die Stadt Euskirchen den Rückschnitt selbst veranlassen. Die entstehenden Kosten werden dann den jeweiligen Grundstückseigentümern in Rechnung gestellt.