
© Daniel Dähling
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Wie das Aachener Verwaltungsgericht mitteilt, haben sie gegen das Urteil im Juni keine Berufung beantragt. Die Hauseigentümer hatten gegen die Stadt Euskirchen geklagt. Das Wartehäuschen, vier Meter vor dem Fenster des Arbeitszimmers, störe ihre Aussicht auf die Bäume des Friedhofs auf der anderen Straßenseite. Außerdem stören sie sich an Jugendlichen, die das Wartehäuschen zum Treffpunkt gemacht hätten, sagt ein Sprecher des Aachener Verwaltungsgericht.
Das Gericht sah keine Rechtsverletzung für die Hauseigentümer, zumal die Stadt schon auf Hinweis der Kläger die Werbetafel wieder entfernt und durch eine Glasscheibe ersetzt habe. Auch einen Schattenwurf und unästhetisches Erscheinungsbild sah das Gericht nicht.
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