Eingeschränkte Öffnungszeiten in den Rathäusern

Wer über die Feiertage oder zwischen den Jahren auf dem Amt etwas erledigen möchte, wird wahrscheinlich vor verschlossenen Türen stehen. Die Rathäuser haben unterschiedlich offen.

Rathaus neutral
© Daniel Dähling

Ab Dienbstag (23.12.) schließt bereits das Rathaus in Mechernich und öffnet am 29. Dezember wieder. Aber aufgepasst: Am 02. Januar bleibt das Rathaus nochmal zu. In Zülpich und in Blankenheim schließt das Rathaus Heiligabend (24.12.) und öffnet erst wieder im neuen Jahr (05.12.). Die Kreisverwaltung hingegen schließt nur Heiligabend, an den Weihnachtsfeiertagen sowie an Silvester. Das Rathaus in Dahlem hat zwischen den Jahren und auch am 02. Januar geöffnet. Allerdings könnt ihr nur mit Termin dorthin und nicht spontan.

Da jede Stadt oder Gemeinde selbst über die Öffnungszeiten entscheiden kann, gibt es keine einheitliche Regelung im Kreis Euskirchen. Für Standesämter gibt es aber bspw. Sonderregelungen, falls Sterbefälle beurkundet werden müssten. Wer mit seiner Angelegenheit also nicht bis zum nächsten Jahr warten kann, sollte auf der Homepage des jeweiligen Rathauses die Öffnungszeiten checken.

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