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Eigentümer ist für Enstorgung von Drogenlabor-Müll zuständig
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Eigentümer ist für Enstorgung von Drogenlabor-Müll zuständig

Wer sein Grundstück vermietet oder anderen zur Verfügung stellt, ist trotzdem dafür zuständig, den Abfall vom Grundstück zu entfernen. Das gilt auch bei einem Drogenlabor.

Veröffentlicht: Donnerstag, 28.05.2026 04:06

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Das Aachener Verwaltungsgericht hat die Klage des Grundstückseigentümers am Mittwoch abgewiesen. Begründung: Der Mann sei als Grundstückseigentümer der Abfallbesitzer und damit auch für die Entsorgung zuständig. Nur in einem Fall muss er kein Zwangsgeld fürchten. Die Kreisverwaltung hat in ihrem Bescheid einen Formfehler gemacht.

Vor knapp zwei Jahren hatte die Polizei auf einem Hof bei Zülpich-Füssenich Hinweise auf ein Drogenlabor entdeckt. Sie hatte damals einen 73-jährigen Verdächtigen vorläufig festgenommen. Die Ermittlungen laufen bis heute. Die Entsorgung der 60 Chemie-Fässer war jetzt aber bereits Thema vor Gericht.

Der Kreis Euskirchen hat den Grundstückseigentümer aufgefordert, die Abfälle sowie gefüllten Eimer entsorgen zu lassen. Die Kreisverwaltung hat dem Mann in mehreren Fällen Zwangsgelder angedroht, sollte er das nicht machen. Dagegen hatte sich der Mann versucht, vor Gericht zu wehren. Er sagt, er habe von dem vermeintlichen Drogenlabor auf seinem Grundstück nichts gewusst.

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