
Damit die Verwaltung mögliche Flächen bestimmen kann, hat der Rat jetzt Kriterien dafür beschlossen. Ausgeschlossen für den Bau von Photovoltaik-Anlagen sind demnach Naturschutzgebiete, Waldflächen, gesetzliche Überschwemmungsgebiete und das komplette Erholungsgebiet Kronenburg.
Außerdem hat die Politik festgelegt, dass Photovoltaikanlagen mindestens 250 Meter zu angelegten Aussichtspunkten oder Kulturdenkmälern entfernt sein müssen und 200 Meter Abstand zu Orten haben müssen. Für abgeschiedene, einzelne Höfe gibt es dabei eine Sonderregelung – mit Unterschrift des Eigentümers darf dort deutlich näher eine Solaranlage gebaut werden.
Insgesamt will Dahlem höchstens 200 Hektar seiner Fläche mit Photovoltaikanlagen bebauen lassen. Jeder einzelne Park darf höchstens 15 Hektar groß sein.
