Corona-Regeln gelten auch für das Maibaum stellen
Veröffentlicht: Freitag, 30.04.2021 16:37
Auch in diesem Jahr fallen wegen der Corona-Pandemie die Maifeste im Kreis Euskirchen aus. Während der Ausgangsbeschränkung zwischen 22 Uhr und 5 Uhr dürfen auch keine Maibäume gesetzt werden. Generell gelten für das Aufstellen eines Maibaums die Corona-Regeln, darauf weist die Kreisverwaltung hin.
Privatleute können grundsätzlich einen Maibaum aufstellen, allerdings nur dann, wenn daran nur Personen aus dem eigenen Hausstand sowie höchstens eine weitere Person beteiligt sind. Insgesamt maximal fünf Personen. Die gleiche Personenzahl und -konstellation gilt auch für das Aufstellen von Dorfmaibäumen auf öffentlichen Plätzen. Auch der Mindestabstand muss eingehalten werden.
Der Kreis hat angekündigt: Polizei und Ordnungsämter werden sowohl die Einhaltung der Ausgangssperre als auch der Kontakt-, Party- und Veranstaltungsverbote kontrollieren.
