
© Polizei Euskirchen
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Die Stadt begründet den Erlass mit dem Kinder- und Jugendschutz. Die Kirmes sei eine Veranstaltung für die ganze Familie. Außerdem sollen Konfliktsituationen in Bezug auf das gesetzliche Verbot des Cannabis-Konsums in unmittelbarer Nähe zu Kindern und minderjährigen Jugendlichen vermieden werden. Auch auf dem Stadtfest an diesem Wochenende dürfen die Besucher kein Cannabis konsumieren. Hier verweist die Stadt auf das bestehende gesetzliche Verbot in Fußgängerzonen.
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