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Bundestagswahl im Kreis Euskirchen: BSW-Stimmen zunächst falsch zugeordnet
© Susanne Edl
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Bundestagswahl im Kreis Euskirchen: BSW-Stimmen zunächst falsch zugeordnet

Das Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW) zieht vor das Bundesverfassungsgericht, um eine Neuauszählung der Wählerstimmen zu erreichen. Im Kreis Euskirchen wurden bei der Wahl tatsächlich zunächst 45 Stimmen falsch zugeordnet. Deswegen gab es hier eine Korrektur.

Veröffentlicht: Mittwoch, 12.03.2025 06:44

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45 BSW-Stimmen im Kreis Euskirchen wurden zunächst anderen Parteien zugeordnet

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Das Bündnis Sahra Wagenknecht, das bei der Bundestagswahl knapp an der Fünf-Prozent-Hürde gescheitert ist, hatte eine Prüfbitte an die Wahlleiter gestellt. Das BSW befürchtete eine Verwechslung mit dem Bündnis Deutschland. Im Kreis Euskirchen wurden tatsächlich zunächst 45 Stimmen für das BSW fälschlicherweise anderen Parteien zugeordnet, heißt es von einem Sprecher des Kreises. Doch diese Unstimmigkeiten seien bereits vor der Bekanntgabe des Endergebnisses durch den Kreiswahlausschuss Ende Februar bemerkt und korrigiert worden. Eine nachträgliche Änderung des Ergebnisses im Kreis Euskirchen ist daher nicht vorgesehen, so der Sprecher.

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Bekanntgabe des endgültigen Ergebnisses am Freitag - BSW klagt in Karlsruhe

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Am Freitag wird der Bundeswahlausschuss in Berlin zusammentreten, um das endgültige Wahlergebnis für die gesamte Bundesrepublik festzustellen. Unterdessen hat das BSW jetzt Klage vor dem Bundesverfassungsgericht eingereicht, um so eine Neuauszählung der Stimmen zu erreichen.

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