Bundesnotbremse gilt im Kreis Euskirchen

Seit 0 Uhr am Samstagmorgen greift im Kreis Euskirchen die Bundesnotbremse. Das hat der Kreis Euskirchen am Freitagmittag bestätigt. Demnach gelten unter anderem verschärfte Regeln für private Treffen und eine Ausgangsbeschränkung von 22 Uhr bis 5 Uhr. Für den Einkauf im Supermarkt, im Drogeriemarkt oder dem Buch- und Blumenhandel benötigen Kunden weiter keinen negativen Coronatest. Bei allen anderen Einkäufen schon. Ab einer Inzidenzwert von 150 ist allerdings nur noch „Click & Collect" möglich.


© Das Kreishaus in Euskirchen: Foto: Medienzentrum Kreis Euskirchen, S. Vanselow

Auch ein Frisörbesuch ist nur noch mit negativem Coronatest erlaubt.

Die "Notbremse" tritt erst dann wieder außer Kraft, wenn die Inzidenz an fünf aufeinanderfolgenden Werktagen unter 100 liegt. 

Der Kreis Euskirchen geht wegen der aktuell sehr hohen Sieben-Tages-Inzidenz außerdem davon aus, dass ab Montag, so wörtlich, „aller Wahrscheinlichkeit nach Schulen und Kitas“ schließen müssen. Dazu werde es wahrscheinlich am Samstag oder Sonntag eine offizielle Feststellung des Landes geben, heißt es vom Kreis weiter.

Schulen müssten dann, mit Ausnahme der Abschlussklassen, wieder in den Distanzunterricht wechseln. In den Kitas würde es dann nur noch eine Notbetreuung geben.


Die Regeln im Überblick:

  • Private Treffen sind auf die Angehörigen eines Hausstandes und maximal eine weitere Person begrenzt. Ausgenommen sind Kinder unter 14 Jahren. Diese Kontaktbeschränkungen gelten auch für den privaten Raum, sprich die eigene Wohnung.
  • Zwischen 22 und 5 Uhr gilt eine Ausgangsbeschränkung, man darf die Wohnung oder das eigene Grundstück nicht verlassen. Es gibt aber Ausnahmen, unter anderem für Notfälle, die Berufsausübung oder die Runde mit dem Hund. Joggen und Spaziergänge bleiben bis Mitternacht erlaubt, allerdings nur alleine.
  • Für Einkaufen jenseits des Lebensmittel-, Drogerie-, Buch- oder Blumenhandels gilt: Geschäfte können Kunden nur einlassen, wenn diese einen negativen Corona-Test vorlegen und einen Termin gebucht haben.
  • Nicht-medizinische körpernahe Dienstleistungen sind untersagt. Eine Ausnahme gibt es für Friseurdienstleistungen und Fußpflege. Kundinnen und Kunden müssen allerdings ein negatives Corona-Test-Ergebnis vorweisen, das nicht älter als 24 Stunden sein darf.
  • Kontaktloser Sport im Freien ist nur alleine, zu zweit oder dem eigenen Haushalt erlaubt. Kinder unter 14 Jahren dürfen kontaktlosen Sport maximal zu fünft machen.
  • Arbeitgeber müssen Homeoffice anbieten, wo das möglich ist.

 

Wird an drei aufeinanderfolgenden Tagen der Grenzwert von 165 überschritten, das wird nach Angaben des Kreises Euskirchen höchstwahrscheinlich ab Samstag der Fall sein, gelten zusätzlich folgende Bestimmungen:

Die Schulen schließen und gehen in den Distanzunterricht. Kitas schließen ebenfalls. Allerdings besteht hier die Möglichkeit, dass Eltern ihre Kinder in die Notbetreuung schicken. Dazu müssen sie eine „Bestätigung zur bedarfsorientierten Notbetreuung“ ausfüllen und damit erklären, dass sie an bestimmten Tagen die Betreuung ihrer Kinder ansonsten nicht sicherstellen können (Formular auf www.mkffi.nrw).

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