Bürgerbegehren in Bad Münstereifel zulässig
Veröffentlicht: Mittwoch, 03.03.2021 06:43
Das Bürgerbegehren gegen Windkraftpläne im Wald bei Bad Münstereifel-Nöthen ist zulässig. Der Rat hat am Abend den Beschluss einstimmig gefasst. Das heißt, die Bürgerinitiative hat genug Unterschriften bekommen und der Antrag ist formell korrekt eingereicht worden.
In der Ratssitzung in drei Wochen wird darüber diskutiert und beraten. Entspricht der Rat dann dem Bürgerbegehren, dann werden keine Windräder auf städtischen Grundstücken im Nöthener Wald gebaut. Wird dem Bürgerbegehren nicht entsprochen, findet spätestens drei Monate danach ein Bürgerentscheid statt. Dann können alle Bad Münstereifeler abstimmen.
