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Blankenheimer Bürgerbegehren wohl unzulässig
© Daniel Dähling
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Blankenheimer Bürgerbegehren wohl unzulässig

Das Bürgerbegehren gegen den geplanten Rathaus-Umzug in Blankenheim war aller Wahrscheinlichkeit nach nicht zulässig. Zu der Einschätzung ist das Aachener Verwaltungsgericht am Montagmittag gekommen. Wie ein Gerichts-Sprecher sagte, habe die zuständige Kammer einen entsprechenden Hinweis gegeben. Ein Urteil soll in den nächsten Tagen folgen.

Die Initiatoren des Bürgerbegehrens hatten für ihre Unterschriften-Sammlung gefragt, ob die Unterzeichner für den Verbleib der Gemeinde-Verwaltung im jetzigen Rathaus seien. Doch die Begründung zu ihrer Frage habe die eigentliche Frage verwässert, sagt der Gerichts-Sprecher weiter. Denn dort seien Alternativen zum aktuellen Plan genannt worden, die nicht nur den Verbleib der Verwaltung im Rathaus vorgesehen hatten. Daher sei das Bürgerbegehren zu unbestimmt gewesen und daher wohl unzulässig.

Schon der Rat in Blankenheim hatte das Bürgerbegehren als unzulässig angesehen und abgelehnt.

Veröffentlicht: Montag, 08.03.2021 12:53

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Vor etwa zwei Jahren hatte der Blankenheimer Rat gegen die Stimmen der CDU beschlossen, dass die Verwaltung in das „Konsum“-Gebäude auf der Ahrstraße umziehen soll. Das soll dafür saniert und umgebaut werden. Daraufhin hatte die CDU ein Bürgerbegehren gestartet und knapp 1.300 Unterschriften gesammelt. Für die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens wären nur rund 700 Unterschriften nötig gewesen.

Der Rat hatte das Bürgerbegehren jedoch abgewiesen. Deshalb ist der Fall am Verwaltungsgericht in Aachen gelandet. Durch die Corona-Pandemie hat sich die Entscheidung dort stark verzögert.

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