
Blankenheim: Rückschlag für Bürgerbegehren
Nach der Ratsentscheidung in Blankenheim am Donnerstag ist die Ferienanlage am Freilinger See einen Schritt weiter. Einstimmig hat der Rat beschlossen, dass das Bürgerbegehren gegen die Ferienanlage unzulässig ist.
Veröffentlicht: Freitag, 17.03.2023 05:25
Grundlage für die Entscheidung war das Gutachten einer Rechtsanwaltskanzlei. Ein Vertreter der Kanzlei hat das Gutachten in der Sitzung erläutert. Demnach ist das Bürgerbegehren formal in Ordnung, die notwendige Zahl an Unterschriften wurde erreicht. Die Juristen bemängeln aber im Text des Bürgerbegehrens eine fehlende Bestimmtheit und einige Ungenauigkeiten, vor allem aber gleich mehrere unzutreffende Tatsachen-Darstellungen. Was zum Beispiel im Text zur Flächenversiegelung, zu den Auswirkungen auf den Wald als Wasserspeicher und zur erwarteten Belastung für Anwohner steht, das sei so nicht richtig. Im Ergebnis haben dann alle 23 anwesenden Ratsmitglieder entschieden, dass das Bürgerbegehren unzulässig ist. Die Bürgerinitiative reagiert nach eigenen Worten sehr irritiert auf die Sitzung. Es habe keinerlei Rückfragen der Ratsmitglieder zu dem Gutachten und keinerlei Austausch von Standpunkten gegeben. Die Initiative will jetzt aber nicht aufgeben. Direkt am Freitag will sie beim Verwaltungsgericht Aachen den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung stellen.