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Blankenheim: Rat soll Zulassung von Bürgerbegehren prüfen
© Gemeinde Blankenheim
Freilinger See
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Blankenheim: Rat soll Zulassung von Bürgerbegehren prüfen

Die geplante Ferienanlage am Freilinger See in Blankenheim bleibt ein Streitthema. Ende vergangenen Jahres wurde der Verwaltung ein Bürgerbegehren gegen die Errichtung der 20 Tiny-Häuser vorgelegt. Jetzt hat die Gemeindeverwaltung eine Rechtsanwaltskanzlei beauftragt, das Begehren prüfen zu lassen.

Veröffentlicht: Mittwoch, 08.03.2023 14:36

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Irreführende Tatsachenbehauptungen, Ungenauigkeiten in der Begründung und eine Argumentation, die den Bereich der sachlichen Auseinandersetzung verlassen habe – das Urteil der Rechtsanwaltskanzlei fällt eindeutig aus. So würden die Bebauungspläne des Investors im Bürgerbegehren größer dargestellt werden, als sie seien – Aussagen, wie dass durch die Ferienanlage größere Flächen versiegelt würden, seien schlicht falsch. Insgesamt, so die Rechtsanwaltskanzlei, sei die Wirkung von 20 Tiny-Häusern überzeichnet. Die Gemeindeverwaltung möchte deshalb in der Ratssitzung nächste Woche darüber abstimmen lassen, ob das Bürgerbegehren überhaupt zulässig ist.

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