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Blankenheim: Kein Strafverfahren für Polizisten
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Blankenheim: Kein Strafverfahren für Polizisten

Der Polizeibeamte, der in Blankenheim Ende August vor Schulkindern eine Waffe abgefeuert hat, wird wohl nicht juristisch belangt.

Veröffentlicht: Mittwoch, 14.09.2022 16:09

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Nach einem internen Bericht das NRW-Innenministers, plant die Staatsanwaltschaft keine Strafverfolgung in der Sache. Aus dem gleichen Bericht geht auch hervor, dass weder Eltern noch Lehrer eine Anzeige gegen den Beamten erstattet haben. Laut Reul haben interne Ermittlungen ergeben, dass der Beamte die Waffe seines Kollegen ohne Magazin aus dem Tresor nahm.

Da aber noch eine Patrone im Lauf der Pistole war, konnte sich bei der Vorführung ein Schuss lösen. Die Patrone blieb in einem Regal stecken, es wurde niemand verletzt. Auch ohne juristisches Nachspiel, ist gegen den Beamten ein internes Verfahren eingeleitet worden, wegen des Verdachts gegen dienstliche Vorschriften verstoßen zu haben. Neu in dem Bericht des Innenministers ist, dass auch gegen den Kollegen ein Disziplinarverfahren in Gang gesetzt wurde.

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