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Beschränkungen jetzt auch für Buchläden und Gartenmärkte
© Foto: Daniel Dähling
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Beschränkungen jetzt auch für Buchläden und Gartenmärkte

Wer im Kreis Euskirchen Buchläden, Gartenmärkte oder Schreibwarengeschäfte betreten möchte, braucht künftig auch einen Termin. Das NRW-Gesundheitsministerium hat die Corona-Auflagen für diese Geschäfte verschärft. Hintergrund ist ein Gerichtsurteil zu den Ungleichbehandlungen im Einzelhandel.

Die Handelsbeschränkungen seien mit dem Gleichbehandlungs-Grundsatz nicht vereinbar, urteilten die Richter in Münster. Die Landesregierung hat innerhalb weniger Stunden deshalb mit schärferen Regeln für die anderen Läden reagiert. Der für Euskirchen zuständige Handelsverband hatte zuvor schon mit diesem Schritt gerechnet.

Der Einzelhandelsverband Bonn/Rhein-Sieg/Euskirchen hatte nach dem Urteil am Montagmittag vor Euphorie gewarnt. Der Verbands-Vorsitzende Vassiliou erwartete zügig eine neue Regelung der Landesregierung. Und die kam innerhalb weniger Stunden. Terminshopping und die Abstandsregelung von 40 Quadratmetern pro Kunde gelten künftig auch für Buchläden, Gartenmärkte oder Schreibwarengeschäfte.

Veröffentlicht: Montag, 22.03.2021 14:20

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