
© City Outlet Bad Münstereifel
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Ursprünglich hatte die Stadt das Bürgerbegehren abgelehnt und argumentiert, dass Fristen nicht eingehalten worden seien. Doch das Aachener Verwaltungsgericht entschied anders: Das Bürgerbegehren wurde fristgerecht eingereicht und muss von der Stadt ordnungsgemäß geprüft werden.
Der Stadtrat hat nun beschlossen, nicht weiter gegen das Urteil vorzugehen. Das bedeutet, dass die Stadt jetzt alle Unterschriften des Begehrens auf ihre Gültigkeit prüfen wird. Anschließend muss der Rat erneut entscheiden.
Das Bürgerbegehren richtet sich gegen die Pläne der Stadt, die Fußgängerzone in der Innenstadt auszuweiten. Die Anwohner befürchten unter anderem, dass dadurch zu viele Parkplätze wegfallen würden.
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