
Ausgangsbeschränkung im Kreis Euskirchen wohl rechtswidrig
Die vom Kreis Euskirchen verhängte Ausgangsbeschränkung ist wahrscheinlich rechtswidrig. Das hat das Aachener Verwaltungsgericht am Mittwochabend mitgeteilt und einem Eilantrag gegen die Regel stattgegeben.
Das Gericht zweifelt an, dass die Kreisverwaltung eine derart einschränkende Regelung als sogenannte Allgemeinverfügung habe treffen können. Die Richter sehen es eher als angebracht an, dass die Behörden hier eine Rechtsverordnung erlassen müssen. Dafür wäre aber nicht die Kreisverwaltung sondern das Landes-Gesundheitsministerium zuständig, teilte ein Gerichtssprecher mit.
Die Richter kritisieren außerdem, dass die Ausgangsbeschränkung nur wenig Ausnahmen zulässt. Besseres Mittel der Wahl seien hier Kontaktbeschränkungen. Seit Dienstag gilt im Kreis Euskirchen eine nächtliche Ausgangsbeschränkung. Zwischen 22 und 5 Uhr ist der Aufenthalt außerhalb der eigenen Wohnung nur noch bei triftigen Gründen erlaubt, wie etwa für die Arbeit, Arztbesuche oder Gassi-Gehen.
Veröffentlicht: Mittwoch, 23.12.2020 17:23
Regel ist noch nicht außer Kraft gesetzt
Der Kreis Euskirchen kann gegen die Entscheidung vor das Oberverwaltungsgericht ziehen. Ein Sprecher des Aachener Verwaltungsgerichts stellte auf Radio Euskirchen-Anfrage klar, dass faktisch die Ausgangsbeschränkung noch gültig sei, da das Gericht bisher nur dem Eilantrag eines Mannes zugestimmt hat, der sich an der Regelung stört. Es hänge jetzt davon ab, ob der Kreis Euskirchen die Allgemeinverfügung zurücknimmt oder vor das Oberverwaltungsgericht zieht.
In einer ersten Stellungnahme teilte der Kreis Euskirchen am Mittwochabend mit, dass er den Beschluss des Verwaltungsgerichts Aachen bisher nicht bewerten kann, da ihm der Beschluss noch nicht vorliege. Die Kreisverwaltung will jetzt den Kontakt zum Land suchen und das weitere Vorgehen besprechen.