
© S. Edl
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Das führte zu erhöhtem Grenzverkehr, zum Teil mit Staus in kleinen Grenzorten und vollen Parkplätzen vor den Geschäften – oft von Autos mit deutschen Kennzeichen. Hintergrund ist, dass es in Deutschland zwar ein Verkaufsverbot für Feuerwerk gibt, aber kein grundsätzliches Böller-Verbot. Wer also Feuerwerk hat, darf es – da wo keine grundsätzliche Verbotszone ist – auch abfeuern.
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