
Die Bonner Staatsanwaltschaft hat einen 64-jährigen SUV-Fahrer aus Kall wegen fahrlässiger Tötung und Körperverletzung angeklagt. Bei dem Unfall starb ein 42-jähriger Motorradfahrer aus Euskirchen, sein 14-jähriger Sohn, der als Beifahrer hinter ihm saß, wurde schwer verletzt.
Die Anklage geht von folgendem Ablauf des Unfalls aus: Auf der zweispurigen Strecke fuhr der SUV voraus, das Motorrad hinterher. Beide überholten ein vorausfahrendes Auto. Der SUV soll anschließend wieder auf die rechte Spur gezogen sein, während der Motorradfahrer auf der linken blieb, um auch den SUV zu überholen. Dieser soll dann aber wieder nach links herübergezogen sein, dabei knallte das Motorrad gegen das Heck des Wagens und der Motorradfahrer verlor die Kontrolle. Das Motorrad prallte gegen die Leitplanke, der 42-jährige Fahrer starb noch an der Unfallstelle.
Wieso es zu dem Zusammenstoß kam, soll ein Unfallsachverständiger beurteilen. Der Prozess findet am Amtsgericht Euskirchen statt, ein Datum steht aber noch nicht fest.