
Im Mai 2022 soll der 64-jährige Euskirchener auf dem Grundstück der Nachbarn etwas repariert haben. Dabei sei das sechsjährige Kind der Nachbarn zu dem Mann gelaufen und er habe es hochgehoben. Laut Anklage hat der Mann dem Kind dabei unter den Rock zwischen die Beine gegriffen. Die Mutter hat die Tat vom Fenster aus beobachtet.
Der Angeklagte stellt die vermeintliche Tat jedoch anders dar. Er sagte dazu vor Gericht, das Kind habe Fangen spielen wollen.
Das Amtsgericht verurteilte den Mann zu einem Jahr Haft ohne Bewährung. Denn der Angeklagte stand zur Tatzeit wegen Kinderpornos bereits unter Bewährung. Außerdem befinde er sich wegen pädophiler Neigung in Behandlung.
Der Verteidiger akzeptiert das Urteil nicht. Deswegen wird der Fall vorm Bonner Landgericht landen.